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1. Vorsitzende ein Anwalt?
17. November 2018
Jonas Fehre
Nehmen wir mal an: Ein gemeinnütziger, anerkannter Umweltverband ist nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz befugt zu klagen. Wäre es nach Ihrer Meinung für den Verband von Vorteil, wenn der 1.Vorsitzende des Verbandes ein Anwalt sein würde?
Ja: Als Vorsitzender könnte ein Anwalt die Interessen des Verbandes fachkundig vertreten. Besonders bei Klageverfahren wäre das von Vorteil. Für den Verband würde er - nach Satzung - ehrenamtlich arbeiten.
Nein: Es wäre eher von Nachteil. Der Verband würde seine Unabhängigkeit verlieren, sich konfliktfrei – je nach Fall – einen dafür kompetenten Anwalt wählen zu können.
Ja und nein: Ein Anwalt, der sowohl die Interessen des Verbandes als auch seine eigenen Interessen als Anwalt im Auge hat, könnte in einen Interessenkonflikt geraten. Je nachdem, welchen Hut er zu welchem Anlass wählen würde, könnte das von Vor- oder Nachteil für den Verband sein.
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