Wir sind im Jahr 2018. 2020 soll der Schienenlärm um 10 dB(A) leiser sein als 2008? Wer glaubt das? Die EBA-Karte zeigt: Die Situation an diesem Ort ist seit 30 Jahren unverändert – trotz Lärmschutzpolitik und Lärmschutzwand im Jahr 2000.
Es liegt nicht daran, dass Betroffenen zu wenig Einsatz gezeigt hätten. Sie gründeten bundesweit Bürgerinitiativen, veranstalteten vor Ort unzählige DEMOS, setzten Bürgerdialoge, Anhörungen durch, die Abschaffung des Schienenbonus, organisierten internationale Bahnlärm-Kongresse. An der Güterumgehungsbahn Hannover führte z. B. der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages bereits 1992 erstmalig eine Anhörung vor Ort zur Lärmsanierung an Schienenwegen durch und 1996 der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages in Bonn zum SPD-Antrag Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schienen . 21 Sachverständige wurden angehört. Die Forderung der Betroffenen wurde bestätigt u.a. durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr.Dr. Berkemann, der das Fehlen eines Rechtsanspruches auf Lärmsanierung für den Schienenverkehr für rechtsstaatlich bedenklich hält.
Für ihren Einsatz erhielten Betroffene einen Umweltpreis, den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, eine Lärmschutzwand – erstmalig an einer Bestandsstrecke im Jahr 2000. Na und?
Seit 1996 ist der Güterverkehr auf der Schiene um 68% gewachsen und er soll noch mehr steigen. Für die Lärmsanierung an Schienenwegen wurden bisher jährlich freiwillig 150 Mill. – zukünftig wohl 200 Mill. – zur Verfügung gestellt. Für die betroffenen Anlieger an Straßen ist geplant – nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz – LärmSanFinG) ein Mehrfaches an Mitteln zur Verfügung zu stellen.
Praktisch bleiben Maßnahmen zur Lärmminderung wirkungslos bei hoher nächtlicher Belastung durch Güterverkehr wie z.B. im Rheintal, Angermund, Hannover. “Eine Reduzierung um 10 dB(A) würde immer noch zu Pegeln führen, die um 10 bis 15 dB(A) über den Schwellenwerten für Gesundheitsrisiken liegen” *. Hier den Schienenlärm praktisch halbieren zu wollen bei gleichzeitiger Verlagerung von mehr Güterverkehr auf die Schiene bleibt Theorie – oder eine “relative Wahrheit”.
Was ist zu tun? Keine “relativen Wahrheiten” unterstützen! Aufklären! Eine Halbierung der Geschwindigkeit für Güterzüge nachts in Wohngebieten innerhalb geschlossener Ortschaften wäre eine tatsächlich lärmmindernde Maßnahme!
* Akustik Journal, Nr. 01, Februar 2018 , Seite 11; neue Zeitschrift der DEGA
Bewertung der staatlichen Lärmschutzpolitik
Regina Heinecke-Schmitt, Michael Jäcker-Cüppers, Dirk Schreckenberg