„Die Initiative Angermund sieht sich um den dringend nötigen Lärmschutz in Angermund betrogen, da die Menschen in Angermund mit Hinweis auf eine Bestandstrasse im Glauben gelassen wurden, dass sie keine Ansprüche in Sachen Lärm- und Gesundheitsschutz geltend machen könnten.“
Ihre Strecke gehört zu den hoch belasteten Bestandsstrecken, wie auch z.B. die Strecken durch das Rheintal oder durch Hannover. Gerade, weil es keinen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutz an alten Strecken gibt, fordern nicht nur Betroffene seit 30 Jahren immer wieder Rechtsanspruch auf Lärmsanierung
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Ein Vergleich der Darstellung von Lärmbelastung von 1988, 1992, 2017 in Hannover zeigt: es ist für Anlieger an der Strecke in 30 Jahren nicht leiser geworden – trotz Lärmschutzwand (grüne Linie). Auch für die Anlieger in Angermund zeigt die Lärmkarte eine vergleichbar hohe Belastung – trotz Wand. Es zeigt aber auch, dass Lärmschutzwände kein wirksames Mittel sind, um an hoch belasteten Strecken den Lärm wesentlich zu mindern.